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Abstempelung von Kfz-Kennzeichen

EINLEITUNG

Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/AU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

ABLAUF

Sie müssen einen im Regelfall formlosen Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht dazu beauftragen.

Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

Die eventuell benötigten neuen Kennzeichenschilder können Sie vorab herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

UNTERLAGEN

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU) und/oder Abgasuntersuchung (AU)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

KOSTEN

  • je nach Aufwand von 2,60 Euro bis 5,60 Euro
    • für die Abstempelung: 2,60 Euro
    • für die HU/AU-Plaketten: je 0,50 Euro
    • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1 Euro
  • gegebenenfalls zusätzlich 0,30 Euro bei der Verwendung von Klebesiegeln

RECHTSGRUNDLAGE

§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Ausstellung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen)